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Beauftragung

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E-Evidence Kontaktstelle beauftragen

Diensteanbieter sind dazu verpflichtet, eine solche Kontaktstelle einzurichten, entweder innerhalb der EU oder durch einen Bevollmächtigten, um den Zugriff durch Strafverfolgungsbehörden gemäß der e-Evidence-Verordnung zu erleichtern.

Gebührenordnung

Grundgebühr C-Mandant

250.00 €

Monatliche Grundgebühr Unternehmen bis 100 Mitarbeiter

Grundgebühr B-Mandant

490.00 €

Monatliche Grundgebühr Unternehmen bis 250 Mitarbeiter

Grundgebühr A-Mandant

690.00 €

Monatliche Grundgebühr Unternehmen bis 1.000 Mitarbeiter

Grundgebühr Vollmandant

990.00 €

Monatliche Grundgebühr Unternehmen ab 1.001 Mitarbeiter

Fallpauschale

150.00 €

Fallpauschale je Vorgang

Konditionen

Die Mindestvertragsdauer für die E-Evidence-Kontaktstelle beträgt 12 Monate mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Vertragsende. Preisangaben verstehen sich jeweils zzgl. gesetzlicher MwSt.

E-Evidence Kontaktstelle - offizieller Ansprechpartner für EU-Strafverfolgungsbehörden im Rahmen der E-Evidence-Verordnung